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Organisatorisches

Die Praxis ist ausgerichtet auf die überwiegende Durchführung 50minütiger psychotherapeutischer Einzelsitzungen. Die Termine können telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Feitag von 11:50 bis 12:10 Uhr sowie 16:45 bis 17:00 vereinbart werden.

Alle Gesprächstermine sollen zuvor telefonisch vereinbart werden, wobei ich den Patienten in der Regel innerhalb von 2 Wochen einen Erst-Termin anbieten kann.

Ich führe keine Warteliste, sondern biete dem Patienten entweder kurzfristig einen Beginn der regelmäßigen Sitzungen innerhalb von vier bis acht Wochen an oder bitte ihn, sich an einen anderen Psychotherapeuten zu wenden je nach der methodischen Richtung (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Psychoanalyse), für welche er sich nach unserem Gespräch entscheidet.  

Praxisort

Bahnhofstr. 11c in 86807 Buchloe

Telefon 08241-919991

  Email-Adresse: praxis@tiefenpsych.de

Bildungsgang und bisherige Arbeitsfelder:

Studium der Humanmedizin und Promotion an der Universität Düsseldorf, Approbation 1978

1978-1984 Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren unter den Chefärzten Dr. L. Diehl und Dr. M. v. Cranach. Anerkennung als Psychiater im Juli 1984.

1984-1991 Leitung der gerontopsychiatrischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren.

1988 Anerkennung der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" im Mai 1988. Theoretischer Teil der Ausbildung beim Bildungswerk der Bayerischen Bezirke 1983 bis 1985 absolviert.

1991 Gründung einer eigenen Praxis in Augsburg mit Schwerpunkt Psychotherapie

April 1997 Anerkennung als Facharzt für psychotherapeutische Medizin.

Anpassung der Facharztbezeichnung im August 2000 zum "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie".

Alle nach der Approbation erworbenen Anerkennungen wurden von der Bayerischen Landesärztekammer ausgesprochen.

April 2002 Wechsel des Praxisortes: Übernahme einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie in Buchloe.

Oktober 2003 bis März 2004 Zusatzausbildung in "Psychologische Traumatherapie mit EMDR" entsprechend den Richtlinien von EMDRIA beim Berliner Institut für Traumatherapie - Leitung Oliver Schubbe. 

  Arbeitsschwerpunkte:

Im Bereich Psychiatrie biete ich insbesondere auf die Überweisung ärztlicher Kollegen hin eine medizinisch-psychiatrische Erstdiagnostik und Krisenintervention an. Grundsätzlich ist auch die Frage zu prüfen, ob eine medikamentöse oder  psychotherapeutische Behandlung oder beides sinnvoll ist.

Soweit ich den Patienten selbst in meine psychotherapeutische Behandlung übernehme, führe ich gegebenenfalls auch eine psychopharmakologische Begleittherapie durch, die in manchen Fällen dem Patienten eine strukturierte therapeutische Arbeit erst ermöglicht und eine Linderung der Beschwerden erheblich beschleunigen kann. 

Meine zentrale Aufgabe sehe ich im Angebot von Tiefenpsychologisch Fundierter Psychotherapie in Form von 50minütigen Einzelsitzungen.

Soweit die Behandlungskosten von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wurden oder werden sollen, werden die Kriterien der 

1. Richtlinienpsychotherapie erfüllt, die durch die gesetzlichen Krankenkassen übrigens nur bei einer bereits vorliegenden seelischen Veränderung von Krankheitswert genehmigungsfähig ist. Siehe auch: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Meine besondere Zuständigkeit sehe ich in diesem Rahmen bei

- depressiven "Neurosen" bzw. Belastungsreaktionen von Krankheitswert, etwa bei grundsätzlich gestörtem Selbstwertgefühl oder veranlasst durch aktuelle (Beziehungs)konflikte, schwere Verlusterlebnisse, durch Mobbing  oder andere situative Überforderung.

- Angstkrankheiten, soweit ein lebensgeschichtlich bedingter Grundkonflikt das seelische befinden über das spezielle Symptom der Angst hinaus beeinträchtigt und die Zielsetzung des Patienten nicht für die Einleitung einer Verhaltenstherapie spricht.

- Schlafstörungen, die häufig entweder eigentlich eine verständliche Folge von bewussten oder unbewussten Konflikten sind oder durch zwanghaft sich aufdrängende, unsinnige Gedanken entstehen.

- Sprechblockaden, bei denen das Selbstwertgefühl häufig schwer beeinträchtigt ist und häufig traumatische frühkindliche Erfahrungen nachträglich zu bewältigen sind neben den aktuellen sozialen Schwierigkeiten infolge der Sprechstörung.  

- bestimmten Persönlichkeitsstörungen, wobei weniger die spezielle Art bzw. Diagnose der Störung für mich entscheidend ist als wie gut wir uns miteinander verständigen können. 

Nicht zuständig sehe ich mich für die Therapie von Suchtkrankheiten als solchen, wohl aber für die Behandlung von gleichzeitig vorliegenden Grundstörungen, soweit der Patient bereits längerfristig abstinent lebt von abhängig machenden Substanzen.  

2. Über die Möglichkeiten einer von der gesetzlichen Krankenkasse finanzierten Richtlinien-Psychotherapie hinaus biete ich tiefenpsychologisch orientierte Einzel-Beratung an - beispielsweise im Fall von Beziehungsstörungen oder Mobbing am Arbeitsplatz - bereits bevor schwierige oder überfordernde Situationen den Patienten in einen anhaltend kritischen Zustand versetzt haben. 

Bei einer Beratung stehen in der Regel systemisch-analytische Gesichtspunkte im Mittelpunkt des Gespräches. Auch hier werden aber selbstverständlich lebensgeschichtliche Parallelen beziehungsweise aus frühkindlicher Wirklichkeit stammende Reaktionsmuster in eine bewusste Verarbeitung und neue, erfolgreichere Strategie übergeführt. Eine Beratung kann oft nach wenigen Sitzungen abgeschlossen werden.

Im Fall einer ausschliesslichen Beratung - wie auch dann, wenn therapeutische Techniken eingesetzt werden, die nach gemeinsamer Überzeugung von Therapeut und Patient besonders erfolgversprechend sind, die aber nicht in den oben genannten Richtlinien als zugelassen aufgeführt oder speziell bei der vorliegenden Krankheit offiziell nicht indiziert sind, ist die Leistung privat vom Patienten entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu honorieren. Eine Sitzung von 50 Min Dauer kostet etwa 90€.

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Zur Frage, ob eine Therapie indiziert ist oder ob die Anliegen und Fragen des "Klienten" im Rahmen einer Beratung geklärt werden können/müssen, weise ich auf meine Ausführungen hin auf der Seite mit dem Titel  "Wer bezahlt?". Diese Frage kann in der Regel bereits im Erstgespräch geklärt werden.